Sehr geehrte*r Patient*in,

ein wesentlicher Baustein zur Unterbrechung der Infektionsketten des Coronavirus SARS-CoV-2 stellt das Testen von Menschen ohne Symptome sowie das Impfen gegen COVID-19 dar.

Der Zahnarzt ist dazu berechtigt, sowohl Testungen von Kontaktpersonen nach § 2 TestV, Testungen von Personen nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 TestV, Testungen zur Verhütung und Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 4 TestV, als auch Bürgertestungen nach § 4a TestV (PoC-Antigen-Tests) sowie bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testungen nach § 4b TestV durchzuführen.

Außerdem ist er gemäß § 20b IfSG dazu berechtigt, Impfungen gegen COVID-19 zu verabreichen.


Die Testung und/oder Impfung wird von dem Sie testenden und impfenden Zahnarzt in eigener Verantwortung und unter Beachtung aller geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere § 24 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses organisiert. Meldepflichten nach dem IfSG werden von dem Sie testenden Zahnarzt sichergestellt.


Die Abrechnung der Testung erfolgt im Rahmen der TestV oder als Selbstzahler*in durch den Sie testenden Zahnarzt. Die Kosten der Testungen im Rahmen der TestV werden bei bestimmten Berechtigungen vollständig oder teilweise aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. Wir verzichten auf eine etwaige Eigenbeteiligung, auf Sie kommen keine zusätzlichen Kosten zu. Mit der Terminbuchung versichern Sie, die beim Buchungsvorgang angegebene Berechtigung zu besitzen und beim Testtermin einer etwaigen Nachweispflicht nachkomme. 

Im Falle einer als Selbstzahler*in erfolgenden Testung wird Ihnen der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch, wenn Sie unberechtigterweise einen Test mit Berechnung im Rahmen der TestV gebucht haben. In keinem Fall wird eine Laufzeit, ein spezielles Befundformat oder ein Anspruch auf Einhalten des gebuchten Termins garantiert.

Die Abrechnung der Impfung erfolgt im Rahmen der CoronaImpfV. Auf Sie kommen keine Kosten zu.


Voraussetzung für Ihre SARS-CoV-2-Testung und/oder Ihre COVID-19-Impfung sind der Abschluss eines Behandlungsvertrags des testenden Zahnarztes mit Ihnen und Ihre Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung. 

 

Was beim Test mit Ihnen passiert:

1. Der Testvorgang dauert von der Aufklärung bis zur Zeugnisausstellung insgesamt ca. 20-30 Minuten, ggf. auch kürzer oder länger.

2. Es muss ein Abstrich aus Ihrem Nasen-/Rachenraum entnommen werden. Dazu wird ein Tupfer entweder durch Ihren Mund oder durch Ihre Nase zu Ihrer hinteren Rachenwand geführt. Der Tupfer muss Ihre Rachenwand berühren und wird gedreht, damit ausreichend Material, an dem ggf. Viruspartikel haften, entnommen werden kann.

3. Während des Abstrichs sollten Sie sitzen, den Kopf leicht nach hinten neigen und den Anweisungen der abstreichenden Person folgen. Die abstreichende Person muss während des Testvorgangs Schutzkleidung tragen (Atemschutzmaske, Schutzbrille/Visier, Kittel/Schürze, Handschuhe), um sich dabei nicht selbst anzustecken.

Falls es während des Abstreichens durch die Nase zu Nasenbluten kommt, wird sich die abstreichende Person um Sie kümmern und Ihnen helfen. Bitte befolgen Sie die Anweisungen der abstreichenden Person, damit diese Ihnen bestmöglich helfen kann.

Ebenso kann es beim Abstreichen zu einem kurzen unangenehmen Kratzgefühl, Augentränen oder Würgereiz kommen. Auch in diesem Fall folgen Sie bitte den Anweisungen der abstreichenden Person, damit der Abstrich so angenehm wie möglich durchgeführt werden kann.

Falls Sie noch Fragen zum Test, Testablauf oder zur Abstrichentnahme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das zahnärztliche Team.

Was bei der Impfung mit Ihnen passiert:

  1. Falls ein Aufklärungsgespräch gewünscht ist, bespricht der Zahnarzt mit Ihnen sämtliche Notwendigkeiten rund um die COVID-19-Impfung.
  2. Die Einstichstelle am Oberarmmuskel Ihrer Wahl wird mithilfe einer Lösung desinfiziert.
  3. Die Impfdosis wird mithilfe einer Spritze verabreicht.
  4. Die Einstichstelle wird mit einem Pflaster versorgt.
  5. Wir empfehlen Ihnen eine Verweildauer von etwa 15 Minuten bei uns, um bei etwaigen seltenen Nebenwirkungen tätig werden zu können.